Auch Art. 103 Abs. 1 GG enthält ein grundrechtsgleiches Recht, das Du mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen kannst. Wieder musst Du unterscheiden zwischen dem verfassungsrechtlichen Mindestgehalt und der begrenzten Prüfungsintensität des BVerfG.

Adressat

Adressat sind staatliche Gerichte. Die Norm gilt für alle Gerichtsbarkeiten und alle Instanzen, nicht aber für Verwaltungsverfahren. Dort wird das Anhörungsrecht unmittelbar aus den Grundrechten oder dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet.

Rechtliches Gehör

Ganz praktisch heißt das: Du musst Gelegenheit haben, Dich zum Verfahrensstoff zu äußern. Dazu gehört die Kenntnis von der Rechtsauffassung des Gerichts, die Kenntnis von den Ausführungen der Gegenseite und die Sicherheit, dass das Gericht nur solche Tatsachen verwertet, zu denen Du Dich äußern konntest.

Wie das im Einzelnen umgesetzt wird, regeln die Prozessordnungen. Der Gesetzgeber muss aber sicherstellen, dass Verstöße effektiv durch die Fachgerichte korrigiert werden können. Dahinter steht der allgemeine Justizgewährleistungsanspruch.

Akteneinsicht

Nur ausnahmsweise darf das rechtliche Gehör eingeschränkt werden, etwa bei geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Ein klassisches Beispiel ist § 99 Abs. 2 VwGO, wenn bestimmte Akten nur dem Gericht zugänglich sind.

Keine Superrevision durch das BVerfG

Das BVerfG greift nur ein, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist. Eine Verfassungsbeschwerde hat regelmäßig nur Erfolg, wenn der Verstoß offensichtlich ist, besonders schwer wiegt oder die Bedeutung des Prozessgrundrechts grundsätzlich verkannt wurde.