Okay, es mag langweilig klingen – aber ein bisschen was sollte man schon über die Geschichte unseres Rechts wissen. Also bringen wir es hinter uns.
Römisches Recht
Das römische Recht, insbesondere die spätantike Gesetzessammlung namens Corpus iuris civilis des Kaiser Justinians (528-534 n. Chr.), bildet das Fundament des europäischen Privatrechts.
Nach dem Untergang des Römischen Reiches geriet es weitgehend in Vergessenheit, wurde aber als Handschrift der Digesten (geordnete Darstellung) ab dem 12. Jahrhundert wiederentdeckt und an den Universitäten systematisch aufgearbeitet.
Glossatoren und Kommentatoren machten das Recht auslegungsfähig und praxistauglich. Über Jahrhunderte prägte das Corpus als Teil des Gemeinen Rechts die Rechtsanwendung in Europa.
Im 19. Jahrhundert griff Savigny diese Tradition auf. Und obwohl er die Kodifikationstheorie von Thibaut ablehnte, entwickelte sich daraus die Pandektistik, die wiederum den Weg für moderne Kodifikationen wie das BGB ebnete.
NS-Unrecht
Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 31.01.1933 begann der systematische Abbau des Rechtsstaats.
Die Reichstagsbrandverordnung setzte Grundrechte außer Kraft, das Ermächtigungsgesetz hob die Gewaltenteilung faktisch auf. Der Reichstag wurde entmachtet, die Exekutive regierte per Gesetz.
Gleichschaltung, Föderalismusabbau und die Nürnberger Rassengesetze schufen die juristische Grundlage für den totalitären NS-Staat und letztlich den Holocaust. Das Recht wurde nicht missachtet – es wurde instrumentalisiert.
SED-Unrecht
Die DDR war formal verfasst, materiell aber kein Rechtsstaat. Die SED übte die alleinige Macht aus, Gewaltenteilung existierte nicht. Grundrechte dienten nicht dem Schutz des Einzelnen, sondern der Durchsetzung sozialistischer Ziele.
Die Verfassungen von 1968 und 1974 machten den Führungsanspruch der Partei offen sichtbar. Recht war hier kein Schutzschild, sondern ein Herrschaftsinstrument.
Entstehung des Grundgesetzes
Nach 1945 entstand das Grundgesetz unter alliierter Aufsicht. Es war bewusst als Provisorium konzipiert, getragen von der Erfahrung des Scheiterns der Weimarer Republik und der NS-Diktatur.
Am 23.05.1949 wurde es vom Parlamentarischen Rat ausgefertigt und von dessen Präsidenten Konrad Adenauer mündlich verkündet (Art. 145 Abs. 1 GG). Damit trat es am 23.05.1949 um 24:00 Uhr in Kraft (Art. 145 Abs. 2 GG).
Föderalismus, starke Grundrechte, ein mächtiges Bundesverfassungsgericht und die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG sind direkte Lehren aus dem NS-Unrecht.
Trotz anfänglicher Legitimationskritik hat sich das Grundgesetz politisch und gesellschaftlich bewährt. Du hast vielleicht schon einmal von dem Vorwurf gehört, das Grundgesetz sei von den Westalliierten diktiert worden, nie von einem „richtigen“ Verfassungskonvent beschlossen und schon gar nicht vom Volk per Volksabstimmung angenommen worden. Rein formal stimmt das sogar – aber genau hier endet die ernsthafte Diskussion auch schon. Denn Verfassungslegitimation entsteht nicht nur auf dem Papier, sondern vor allem durch politische Praxis. Und da ist die Sache eindeutig: Das deutsche Volk hat sich immer wieder, klar und unmissverständlich zum Grundgesetz bekannt. Seit 1949 beteiligen sich die Wahlberechtigten in großer Mehrheit an Bundestagswahlen und wählen Parteien, die sich ausdrücklich zur grundgesetzlichen Ordnung bekennen. Wer wählt, akzeptiert die Spielregeln – und das Grundgesetz ist genau dieses Regelwerk. Spätestens 1990 wird das Reichsbürger-Narrativ endgültig absurd: In der ersten freien Volkskammerwahl der DDR entschieden sich rund drei Viertel der Wählerinnen und Wähler für Parteien, die den Beitritt zur Bundesrepublik und damit die Übernahme des Grundgesetzes wollten.
Deutsche Einheit
Das war nichts anderes als eine politische Volksentscheidung für das GG. Bestätigt wurde das anschließend in der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl und in allen Wahlen danach. Kurz gesagt: Man kann sich über formale Geburtsfehler streiten – materiell ist das Grundgesetz aber eine der am klarsten legitimierten Verfassungen Europas. Wer das bis heute leugnet, argumentiert nicht juristisch, sondern ideologisch.
Der wirtschaftliche und politische Zusammenbruch des Ostblocks ermöglichte 1989 die friedliche Revolution. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 03.10.1990 galt das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk. Art. 23 a. F. erfüllte seinen Zweck, Art. 146 GG („Dieses Grundgesetz, das nach der Vollendung der Einheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt“) markierte den Abschluss der Einheit. Damit schloss sich ein verfassungsrechtlicher Kreis – und das Grundgesetz wurde endgültig zur gesamtdeutschen Verfassung.
