Du erinnerst Dich noch an das Prinzip „Keine Strafe ohne Schuld“? Gut. Denn jetzt kommt eine der größten Stolperfallen für genau dieses Prinzip: Irrtümer. Was passiert, wenn jemand zwar objektiv Unrecht tut, subjektiv aber glaubt, alles richtig zu machen? Oder zumindest nicht falsch? Das Strafrecht unterscheidet hier sehr fein: Manche Irrtümer lassen den Vorsatz platzen, andere entlasten nur, wenn sie unvermeidbar waren – und wieder andere bringen gar nichts, außer Kopfschmerzen. In diesem Kapitel tauchen wir in die Denkfehler des Täters ein – und schauen, wann diese auch strafrechtlich einen Unterschied machen.