Nur weil jemand einen Tatbestand erfüllt, heißt das noch lange nicht, dass er sich strafbar gemacht hat. Klingt seltsam? Ist aber einer der spannendsten Punkte im Strafrecht. Denn manchmal ist das, was auf den ersten Blick verboten aussieht, trotzdem erlaubt – zum Beispiel aus Notwehr oder weil jemand eingewilligt hat. An diesem Punkt prüft das Strafrecht die Rechtswidrigkeit: War die Tat wirklich Unrecht? Oder gibt es gute Gründe, warum sie ausnahmsweise okay war? Es geht um Rechtfertigungsgründe – und darum, warum selbst der beste Vorsatz nichts hilft, wenn das Handeln nicht gerechtfertigt ist.