Rechtswidriges Verhalten allein reicht noch nicht aus, um am Ende auch verurteilt zu werden. Denn das Strafrecht verlangt mehr: persönliche Vorwerfbarkeit. Die große Frage ist also – war die Tat nicht nur falsch, sondern auch schuldhaft? Und genau hier wird’s philosophisch, psychologisch und manchmal sogar medizinisch. Wer ist schuldfähig? Wer kann sich steuern? Und was passiert, wenn jemand eine Tat zwar begeht, sie aber gar nicht versteht – oder nicht anders konnte? Dieses Kapitel führt uns mitten hinein in das Prinzip „nulla poena sine culpa“ – und zeigt, warum ein gerechtes Strafrecht die individuelle Verantwortung immer im Blick behält.