Spätestens jetzt wird es richtig spannend: Wer ist eigentlich Täter – und wer „nur“ Teilnehmer? Ist derjenige, der am Tatort steht, automatisch der Verantwortliche? Oder kann auch jemand im Hintergrund die Fäden ziehen – und trotzdem der Hauptakteur sein? Im Strafrecht schauen wir genau hin, wer was beigetragen hat – und wie intensiv. Dieses Kapitel hilft Dir, die Rollen im strafrechtlichen Schauspiel zu verteilen. Und keine Sorge: Wir machen daraus kein Shakespeare-Drama, sondern zeigen Dir klar und verständlich, wie sich Täterschaft und Teilnahme abgrenzen – mit allem, was dazugehört: Täterschaft, Mittäterschaft, mittelbare Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe.