Handeln kann strafbar sein – klar. Aber was ist mit Nicht-Handeln? Mit dem Wegsehen, dem Ignorieren, dem Nichts-Tun? Das Strafrecht sagt: Auch wer untätig bleibt, obwohl er hätte handeln müssen, kann sich strafbar machen. Willkommen in der Welt der Unterlassungsdelikte – ein Bereich, der oft übersehen wird, aber enorme praktische Bedeutung hat. Hier geht’s nicht um Taten, sondern um Erwartungen. Und um die Frage: Wann muss ich einschreiten – und wann darf ich es bleiben lassen?