Versuch und Rücktritt

Manchmal reicht es dem Strafrecht schon, dass jemand etwas versucht hat. Auch wenn die Tat am Ende scheitert. Klingt unfair? Ist es nicht – wenn man weiß, warum. Denn auch ein gescheiterter Tatplan zeigt eine gefährliche Gesinnung. Aber keine Sorge: Das Strafrecht kennt auch Rückzieher – den Rücktritt. Wer rechtzeitig stoppt, kann unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. Dieses Kapitel dreht sich also um den spannenden Moment, in dem eine Straftat (noch) nicht vollendet ist – aber schon ziemlich ernst wird. Und um die Frage: Wann ist es zu spät für „Ich hab’s mir anders überlegt“?