Dass das Recht manchmal ein Faible für Stammbäume hat, merkt man spätestens, wenn man in die §§ 1589 ff. BGB schaut. Verwandtschaft und Schwägerschaft sind nämlich keine bloßen Familienfeste-Themen, sondern spielen auch im Rechtsverkehr eine dicke Rolle – sei es bei Heiratsverboten (§ 1307 BGB), Unterhaltspflichten (§ 1601 BGB), beim Erbrecht (§§ 1924 ff. BGB) oder dem Pflichtteil (§ 2303 BGB). Und auch im Strafrecht und Verwaltungsrecht tauchen die Begriffe ständig auf: Angehörige – also Verwandte und Verschwägerte – genießen z. B. ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht. Praktisch, wenn man ungern gegen Mama oder Schwager aussagen möchte.
Verwandtschaft
Jetzt aber Butter bei die Fische: Wann genau bist Du eigentlich „verwandt“?
Das BGB hat dafür eine klare Definition parat: Wer von jemand anderem abstammt, ist mit dieser Person in gerader Linie verwandt (§ 1589 S. 1 BGB). Beispiel gefällig? Kind – Eltern – Großeltern: alles schön gerade runter oder hoch. Das Kind zählt dabei als „Abkömmling“ seiner Eltern, logisch.
Anders sieht’s aus, wenn man zwar denselben Ursprung hat, aber nicht direkt aufeinander folgt. Dann reden wir von der Seitenlinie (§ 1589 S. 2 BGB). Klassischer Fall: Geschwister. Beide stammen von denselben Eltern ab, sind aber nicht voneinander abstammend.
Und wie ermittelt man den Grad der Verwandtschaft? Ganz einfach: Man zählt die vermittelnden Geburten. Klingt technisch, ist aber simpel. Kind und Eltern – eine Geburt dazwischen = erster Grad. Geschwister – zwei Geburten (Kind – Eltern – anderes Kind) = zweiter Grad.
Schwägerschaft
Noch ein Klassiker aus der Familienrunde: Schwägerschaft. Hier geht’s nicht um direkte Abstammung, sondern ums Heiraten. Die Verwandten des einen Ehegatten sind automatisch mit dem anderen Ehegatten verschwägert (§ 1590 Abs. 1 BGB). Klingt kompliziert, heißt aber nur: Wer heiratet, bekommt das ganze Familienpaket gleich mit dazu – gesetzlich inklusive.
Auch hier gilt: Linie und Grad der Schwägerschaft orientieren sich an der zugrunde liegenden Verwandtschaft. Wenn also die Schwester Deiner Frau Deine Schwägerin ist, dann hat das BGB das schon längst vorher so eingeordnet.
