Bevor wir uns ins Getümmel der Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche und Rücktrittserklärungen stürzen, schauen wir uns erst mal die Grundbausteine an, aus denen das Ganze zusammengesetzt ist. Und das ist keine trockene Pflichtübung, sondern ziemlich clever gemacht: Im Allgemeinen Teil des BGB (BGB AT), steckt das juristische Grundgerüst, das überall im Zivilrecht wieder auftaucht – egal ob beim Kaufvertrag, bei der Schenkung oder beim Testament.

Stell Dir das BGB wie ein Haus vor. Der Allgemeine Teil ist das Fundament. Wer das verstanden hat, wackelt nicht bei jedem neuen Fall. Hier geht’s um Basics wie: Wer kann überhaupt rechtsverbindlich handeln? Wie kommt ein Vertrag zustande? Was bedeutet es eigentlich, wenn eine Willenserklärung „nichtig“ ist? Und warum interessiert sich das Gesetz plötzlich für Deinen Geisteszustand oder Dein Alter?

Das klingt abstrakt, ist aber in Wahrheit der spannendste Teil: Denn hier lernst Du, wie Jura denkt. Du beginnst, das System zu durchschauen. Begriffe wie Geschäftsfähigkeit, Anfechtung, Abgabe und Zugang sind keine Fremdwörter mehr, sondern Werkzeuge. Und je öfter Du damit arbeitest, desto sicherer wirst Du sie einsetzen.

Also: Keine Sorge, wenn sich am Anfang alles etwas verkopft anfühlt. Wir nehmen Dich an die Hand, zeigen Dir typische Konstellationen, erklären die Logik dahinter und bauen Stück für Stück Dein juristisches Fundament. Los geht’s mit den Basics – und die sind alles andere als banal.