Stell Dir vor, zwei Menschen streiten sich – nichts Ungewöhnliches. Nur dummerweise leben sie in verschiedenen Ländern, haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder ihr Vertrag spielt sich irgendwo zwischen Berlin, Barcelona und Bali ab. Spätestens da merkst Du: Es reicht nicht mehr, einfach nur das BGB aufzuschlagen. Die große Frage lautet: Welches Recht gilt eigentlich?
Genau hier kommt das Internationale Privatrecht, kurz IPR, ins Spiel. Es ist sozusagen der unsichtbare Dirigent im Konzert der Rechtsordnungen. Es sagt uns nicht, wer im Streit Recht hat – sondern welches Recht überhaupt angewendet werden soll, um das herauszufinden.
Das IPR ist also kein eigenes „Superrecht“, das überall gilt, sondern Teil des nationalen Rechts. Jedes Land hat sein eigenes IPR, also eigene Regeln, welches Recht es wann anwendet. In Deutschland stehen diese Regeln vor allem im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) – ja, das Ding, das sonst immer überblättert wird.
Das Ziel des IPR ist einfach, aber genial: Rechtssicherheit schaffen, wenn mehrere Rechtsordnungen in Betracht kommen. Es geht darum, Kollisionen zwischen verschiedenen nationalen Rechtsordnungen zu lösen – daher auch der Begriff Kollisionsrecht.
Und damit Du schon mal den roten Faden hast: Das IPR fragt sich in der Regel in drei Schritten:
- Internationale Zuständigkeit – darf das deutsche Gericht überhaupt entscheiden?
- Anwendbares Recht – welches materielle Recht gilt?
- Anerkennung und Vollstreckung – wird eine ausländische Entscheidung hier überhaupt anerkannt?
Kurz gesagt: Das Internationale Privatrecht sorgt dafür, dass im globalen Durcheinander aus Eheverträgen, Erbschaften und Kaufgeschäften klar ist, nach wessen Regeln gespielt wird.